Bus- und Lkw-Fahrer müssen wissen
Wer gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich
desGüterkraftverkehrs für Fahrer über 3,5 t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs
für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zu seinem Führerschein eine
,,Grundqualifikation". Die Vorlage von Bescheinigungen über eine Weiterbildung oder Grundqualifikation
Weiterbildungsbescheinigungen müssen vor Ablauf der Frist eines Besitzstandes oder einer vorhandenen
Grundqualifikation der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.
Bescheinigungen über eine erworbene Grundqualifikation oder Beschleunigte Grundqualifikation müssen
vor Antritt einer gewerblichen Beschäftigung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.
In beiden Fällen trägt die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein ein.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation
und die Weiterbildung. Es gilt für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werkverkehr
gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der C-und D-Klassen erforderlich ist.
Wir erstellen Ihnen gerne ein idividuelles Angebot für die Weiterbildung Ihrer Fahrer nach BKrFQG.
Michael Schreiber